Welche Begasungsanforderungen gelten für den Export von Massivholzmöbeln?
18 Jul, 2026
Massivholzkomponenten müssen einer formellen Begasungsbehandlung unterzogen werden und auf der Holzverpackung IPPC-Kennzeichnungen aufweisen, wobei ein Begasungszertifikat vorgelegt werden muss. Produkte aus 100% Künstliche Bretter benötigen in der Regel keine Begasung.
Massivholzkomponenten müssen einer formellen Begasungsbehandlung unterzogen werden und auf der Holzverpackung IPPC-Kennzeichnungen aufweisen, wobei ein Begasungszertifikat vorgelegt werden muss. Produkte aus 100% Künstliche Bretter benötigen in der Regel keine Begasung.
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